1.Sitzung Finanzgruppe

Wirtschaft & Finanzen’s Dokumente 1.Sitzung Finanzgruppe

Sie betrachten derzeit eine Revision Titel "1.Sitzung Finanzgruppe", auf 1. Februar 2021 um 11:55 von Netzhammer gespeichert
Titel
1.Sitzung Finanzgruppe
Inhalt
1. Sitzung Wirtschaft- und Finanzgruppe am Freitag 29.01.2021 Joachim berichtet über das Telefonat mit michael.roth@bwgv-info.de von https://www.wir-leben-genossenschaft.de/default.htm der unser Vorhaben beratend unterstützt. Dr. Roth beantwortet zunächst die Frage ob die Genossenschaft gemeinnützig werden kann, er schlägt vor darauf zu verzichten, um die unternehmerische Freiheit nicht einzuschränken. Er empfiehlt uns die Vernetzung mit ähnlichen Projekten und Beratungsstellen. Das Projekt hat seiner Meinung nach beste Voraussetzungen zur Gründung, da es soziale, wirtschaftliche und kulturelle Komponenten beinhaltet. ein Genossenschaftszweck kann leicht definiert werden. Zur Beteiligung der Kommune merkt er an, daß diese sich finanziell stärker beteiligen kann, wenn sie im Gegenzug per Satzung einen Sitz im Aufsichtsrat erhält. So ist der Gemeindeverordnung die einen gewissen Einfluß einfordert Rechnung getragen. Dann macht er Rechenbeispiele, die gebe ich hier nur kurz wieder, weil wir ja schon daran gearbeitet haben und ich hierzu ein extra Blatt erstellt habe. Genossenschaftskapital: 1000.000€ zu 1500€ je Anteil = 667 Anteile. Jeder Genosse kann maximal 20 Anteile erwerben damit nicht einer zu viele Anteile hält die er ja bei einem Austritt zurück erhält. So kann mit ca. 500 Mitgliedern benötigten Anteile erzielt werden. 1Mio Kapital ergibt dann 3 Mio Investment da 2/3 fremdfinanziert werden kann. Hinzu kommen noch Fördermittel. Banken investieren gerne in Genossenschaften, da sie eine sehr sichere Anlageform darstellen. Eine frühe Bankeneinbindung ist hier sehr wichtig. Dann führt er die Wertermittlung kurz an, unter Berücksichtigung von Kauf-,Renovation-, Umgestaltung- und laufenden Kosten wie Pacht für Grundstück sowie Löhne und Dienstleistungen an. Um am Wettbewerb seines Verbandes mitmachen zu können, müssen wir neben dem Konzeptentwurf einen Businessplan erstellen. Hier empfiehlt er, sich auf drei Aspekte zu konzentrieren, um uns nicht zu Verzetteln. Wir haben mal folgende Aspekte im Auge: 1.Wohnen/Vermietung 2.Festsaalvermietung 3. Co Working Spaces oder wenn wir jemand finden der das rechnen kann 4.Bistro Café . Dann ist ihm ganz wichtig, daß mindestens eine schwarze Null angestrebt wird. Auf dauer machen Verluste den Mitgliedern keinen Spass. Es soll keine St. Nicolaus Genossenschaft werden. Der Aufsichtsrat und der Vorstand arbeiten in der Regel im Ehrenamt, aber normale Arbeiten sollten entlohnt werden, um eine tragfähige Zukunft zu erlangen. Vor dem Start kann das Interesse der Bevölkerung durch eine Absichtserklärung zur Mitgliedschaft ermittelt werden. Zum Schluss empfiehlt er uns Abbruchkriterien zu definieren, wie etwa
2/3 der Benötigten Anteile als Absichtserklärung
Die Bürgerschaft ist nicht überzeugt
Die Kommune steigt aus Zum Wettbewerb der uns bei Erfolg Beratung zusichert, können wir Frau Dr. Reifschneider bei Fragen zur Antragstellung des Wettbewerbs kontaktieren. Hier ihre erste Nachricht an uns, nach dem ich mit einem Werksstudenten Koch in Kontakt war. Guten Tag Herr Netzhammer, Herr Koch hat mir mitgeteilt, dass Sie um Rückmeldung geben haben, ob Ihre Email angekommen ist. Ich habe heute Morgen bereits mit unserem Gründungsberater, Herrn Dr. Roth, gesprochen. Er hat mir mitgeteilt, dass Sie bereits im Laufe dieser Woche ein Beratungsgespräch führen werden – das ist in jede Falle der richtige nächste Schritt. :) In diesem Rahmen können Sie Ihre Anliegen in Ruhe klären, z.B. nach dem Bedarf einer Standortanalyse, Fragen hinsichtlich des Kostenplan oder auch zur konkreten Umsetzung der angedachten Ziele. Diesbezüglich habe ich mir Ihr – wirklich sehr professionelle Homepage – angesehen. Die aufgeführten Ziele und Ideen klingen absolut spannend und passen in weiten Teilen sehr gut zu den Anforderungen unseres Wettbewerbes. Die Frage ist natürlich, ob man sich bei der Umsetzung zunächst auf einige ausgewählte Projekte konzentrieren sollte und sich somit, im Hinblick auf die finanziellen und personellen Ressourcen, zunächst auf einige Aspekte zu fokussieren Freundliche Grüße Dr. Annika Reifschneider Interessenvertretung Fachgebietskoordinatorin Genossenschaftswesen Fon 0711 222 13-25 03 Fax 0711 222 13-29 79 33 mailto:annika.reifschneider@bwgv-info.de Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V. Heilbronner Straße 41, 70191 Stuttgart So und jetzt noch zu den satzungskonformen Anteilmöglichkeiten: Möglichkeiten der Genossenschaftsanteile Um möglichst allen eine Mitgliedschaft in der Genossenschaft zu ermöglichen kann der Anteilbetrag klein sein. Um aber trotzdem das stattliche Kapital zu erlangen, gibt es die Möglichkeit mehrere Anteile zu erwerben. Damit beim Ausscheiden eines Mitgliedes mit vielen Anteilen die Genossenschaft nicht in Schieflage gerät kann die Anteilanzahl gedeckelt werden. Ein Beispiel: Kapitalziel=750.000€ Ein Anteil 500€ das entspricht 1500 benötigte Anteile. Maximale Anteile je Mitglied 60 St. das sind 30.000 € oder 4% des Kapitalzieles. Oder eine weitere Möglichkeit: Der Mindestanteil kann auch mit einer Anzahlung und danach in 1/4 jährlichen Zahlungen erworben werden. Dadurch kann der Betrag je Anteil erhöht werden, was die benötigte Anteile senkt. Ein Beispiel: Kapitalziel=750000€ Ein Anteil 1400€ das entspricht 535 benötigte Anteile. Maximale Anteile je Mitglied 22 St das sind 30800 € oder etwa 4% des Kapitalziels. Ein Mitglied zahlt einmalig 400€ und 1/4 jährliche 125€ über die Laufzeit von 2 Jahren. Das Mitglied erlangt hierbei sofort alle Rechte und Pflichten. Es können auch Anteile für Kinder oder Enkel erworben werden. Firmen können ihren Angestellten Genossenschaftsanteile schenken. Abbruchkriterium der Gründung weniger als zwei Drittel Absichtserklärungen. Um im Voraus zu wissen ob das Kapitalziel erreicht wird, wird mittels Absichtserklärung das Interesse und die Bereitschaft in der Bevölkerung erfragt. Erfahrungsgemäß werden 2/3 der angestrebten Anteile als Absichtserklärung benötigt das restliche Drittel kommt dann nach und nach dazu. Die Genossenschaft in aller Kürze Die Genossenschaft ist aufgrund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder und die unabhängige Prüfung durch den Genossenschaftsverband die mit weitem Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland. Mitglieder einer Genossenschaft haften nur mit ihrer Kapitalbeteiligung es besteht keine Nachschußplicht oder persönliche Haftung. Jedes Genossenschaftsmitglied hat eine Stimme unabhängig von der Anzahl der erworbenen Anteile. Mitglieder einer Genossenschaft haben beim Ausscheiden einen Anspruch auf Rückzahlung ihres Geschäftsguthabens gegen die Genossenschaft. Der Kapitalbedarf ergibt sich aus dem Erwerb, den Renovation- und Investitionskosten, sowie den Kosten für Beratung und Betrieb. In der Regel kann benötigt die Genossenschaft ein Drittel der Investitionssumme die beiden anderen Drittel können aus Darlehen stammen. Ein Beispiel: Genossenschaftskapital 750.000€ Fremdfinanzierung durch Darlehen 1 500.000€ Ohne Förderung 2 250.000€ Zwei Aspekte sind in der Zusammenfassung verloren gegangen glaub. Das war zum einen, daß wir bei der Mitgliedersuche den Stolz es in einer großen Gemeinschaft selbst zu schaffen und nicht auf reiche Leute angewiesen sind. Das andere war nur ein Begriff und zwar Kernmodul in Zusammenhang mit den Geschäftsfeldern die leicht kalkulierbar sind.
Textauszug
Fußnoten


Alt Neu Datumsauswahl Autor Aktionen
1. Februar 2021 um 12:58 Netzhammer
1. Februar 2021 um 10:55 Netzhammer
31. Januar 2021 um 15:48 Netzhammer
31. Januar 2021 um 15:28 Netzhammer
Facebook