Förderantrag Gut Beraten

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Sie betrachten derzeit eine Revision Titel "Förderantrag Gut Beraten", auf 1. Februar 2021 um 14:17 von Netzhammer gespeichert
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Förderantrag Gut Beraten
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Ansprechpartner     Iryna.Bril@afb.bwl.de

BERATUNGSGUTSCHEINE ZUR FÖRDERUNG DER ZIVILGESELLSCHAFT UND BÜRGERBETEILIGUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG

  Das Förderprogramm „Gut Beraten!“ unterstützt zivilgesellschaftliche Initiativen und ihre Ansätze, Beteiligungsprojekte zur Verbesserung der Infrastruktur sowie des gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Miteinander vor Ort zu bearbeiten. Engagierte Bürger haben die Möglichkeit, sich zu Fragen der Projektentwicklung, Projektorganisation und Projektdurchführung beraten zu lassen. Themenschwerpunkte der Förderung sind „Ländlicher Raum“, Integration“, „Quartiersentwicklung“ und „Mobilität“.
  • Pro Projekt können bis zu 4.000 € für Beratungsleistungen durch fachlich qualifizierte und erfahrene Personen abgerechnet werden.
  • Beratungsgutscheine sind ½ Jahr gültig.
  • Sachkosten sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Die Berater werden von der antragstellenden Initiative bei der Bewerbung vorgeschlagen.
  • Verpflichtende Anlagen sind Stellungnahme der Kommune, Nachweis über die Qualifikation des Beraters sowie Kosten- und Finanzierungsplan.
Die Bewerbung um eine Förderung durch „Gut Beraten!“ erfolgt auf schriftlichen Antrag über ein Bewerbungsformular.  Antragsberechtigt sind zivilgesellschaftliche Gruppen mit und ohne eingetragene Rechtsform in Baden-Württemberg (z.B. Bürgergruppen, Arbeitskreise, Bürgerinitiativen, Vereine, Migrantenselbsorganisationen). Antragstellungen sind quartalsweise innerhalb folgender Antragsphasen möglich:
  • 25. Antragsphase | 01. Januar 2021 – 31. März 2021
 
Textauszug
Fußnoten


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1. Februar 2021 um 13:18 Netzhammer
1. Februar 2021 um 13:17 Netzhammer
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